Praktische Informationen

Seit dem 1. Juli 2022 können Psychotherapien, die von Psychologen-Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) erstattet werden, wenn sie von einem Arzt der Grundversorgung verschrieben wurden: Facharzt für Innere Medizin, Kinderarzt, Psychiater-Psychotherapeut, Kinderpsychiater-Psychotherapeut oder Facharzt für Psychosomatische Medizin.

Wir bitten Sie, uns diese Verschreibungsverordnung vor der ersten Konsultation zukommen zu lassen, da die Sitzung sonst zu Ihren Lasten geht.

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von Ihrem Arzt auszufüllen

Vor dem 1. Juli 2022

Grundlegende Versicherung

Nachdem Sie Ihre Franchise erreicht haben, werden die Sitzungen zu 90% erstattet, wenn der Psychiater die Psychotherapie an einen für ihn tätigen Psychologen/Psychotherapeuten delegiert, der im gleichen Rahmen tätig ist.


40 Sitzungen

Zusätzliche Versicherung

Je nach Ihrem Vertrag können die Sitzungen bei einem unabhängigen Psychologen/Psychotherapeuten teilweise erstattet werden.


Variable Anzahl von Sitzungen oder Jahresbetrag

Ab dem 1. Juli 2022

Grundlegende Versicherung

Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, werden Sitzungen mit psychologischen Psychotherapeuten auf ärztliche Verschreibung zu 90 % erstattet. Die Verschreibung muss durch das Vorliegen einer in internationalen Systemen gelisteten Krankheit gerechtfertigt sein.


Es gibt zwei Fälle:

  1. Bei einer Standardverordnung durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Psychiatrie oder Psychosomatik können 15 Psychotherapiesitzungen in Anspruch genommen werden, die einmalig nach Rücksprache zwischen dem Psychotherapeuten und dem verschreibenden Arzt erneuert werden können. Wenn die Anzahl der Sitzungen 30 übersteigt, muss ein Bericht mit einer Diagnose an einen Psychiater weitergeleitet werden und die Fortsetzung der Therapie muss vom Vertrauensarzt der Versicherung genehmigt werden.
  2. Für eine Krisenintervention oder eine Therapie im Zusammenhang mit einer schweren Krankheit ist eine Verordnung von einem beliebigen Facharzt für maximal 10 Sitzungen zulässig. Falls eine Fortsetzung darüber hinaus erforderlich ist, beziehen Sie sich bitte auf den vorherigen Punkt.

Zusätzliche Versicherung

Die Erstattung hängt von den Bedingungen Ihres privaten Vertrags ab. Es empfiehlt sich, dies direkt mit Ihrem Versicherer abzuklären.


Es ist wichtig zu beachten, dass sich das neue Gesetz ausschließlich auf die Grundversicherung bezieht. Die Zusatzversicherungen haben daher die Freiheit, ihre eigenen Leistungen zu definieren, und seit dem 1. Juli verfolgen sie in dieser Hinsicht unterschiedliche Ansätze.